Jagdsteuer
Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Jagdsteuer
Vom Kreis Rendsburg-Eckernförde wird keine Jagdsteuer erhoben.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein