Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen

    Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

    Beschreibung

    Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

    Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

    Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

    Zuständigkeit

    Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

    Ansprechpartner

    Amt Kropp-Stapelholm - Standesamt (III.08)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    24848 Kropp

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auf dem Marktplatz
    Gebühren: nein

    Haltestelle: Kropp Schule/ZOB

    Bus: 678

    Bus: 680

    Bus: 774

    Bus: 676

    Bus: 726

    Bus: 772

    Bus: 771

    Bus: 725

    Bus: 677

    Bus: 681

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

      Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04624 72-904

    E-Mail: standesamt@amt-ks.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2021 (von: Benckwitz, Friederike)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Schmidt, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt
    • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
    • Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes
    • Mutterpass
    • Gegebenenfalls Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Es lag eine Fehlgeburt vor, diese wurde beim zuständigen Standesamt mit den erforderlichen Unterlagen Angezeigt.
    • Die Anzeige ist Ihnen nur möglich, wenn Ihnen bei Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, das heißt Sie als Eltern zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet waren oder unverheiratet als Eltern vor der Geburt des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Sollte beides nicht zutreffen, liegt die Antragsbefugnis allein bei Ihnen als Mutter.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Das Standesamt kann dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Fehlgeburt ausstellen.
    • Die Anzeige muss mündlich oder schriftlich erfolgen.
    • Für die vollständige Anzeige bedarf es einer von einer Ärztin oder einem Arzt oder Hebamme oder einem Geburtshelfer ausgestellte Bescheinigung über die Fehlgeburt.
    • Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern.
    • Eine Angabe zum vorgesehen Familienname und Vorname des Kindes.
    • Auf Grundlage der Angaben erteilt das Standesamt die Bescheinigung.

    Fristen

    In der Regel gibt es keine nennenswerten Fristen, da es sich hier um Trauerbewältigung der betroffenen Personen handelt. Da keine Beurkundung erfolgt und die Bescheinigung keine Rechtswirkungen zur Folge hat, kommen hier, zum Beispiel die Fristen der Anzeige einer Lebendgeburt nicht in Betracht.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel sofortige Ausstellung.

    Kosten

    • Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt können Kosten entstehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2013 (von: Knothe, Claudia)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Stichwörter

    Leibesfrucht, Fehlgeburt, Geburtsbescheinigung, Bescheinigung nach § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung (PStV), Totgeburt, Geburt, Kind, Mutterpass, Geburtsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)