• Wittdün auf Amrum (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Wasseruntersuchung Durchführung

Trinkwasser überwachen

Die Gewinnung, Aufbereitung und Bereitstellung on Trinkwasser unterliegt der Überwachung.

Beschreibung

Das Trinkwasser unterliegt von der Gewinnung und ggf. Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn der Verbraucher der Überwachung durch die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung dienen der Sicherstellung einer einwandfreien Qualität des Lebensmittels Nr. 1.
Die Aufgaben der für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden beinhalten sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen (z. B. Schiffe) als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird
(z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser). In die Überwachung können auch privat genutzte Gebäude (z. B. bei Verdacht auf vorhandene Bleileitungen) einbezogen werden.
Im Rahmen der Überwachung werden Trinkwasserproben zur Untersuchung entnommen oder Untersuchungen beauftragt. Die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern beratend zur Seite.

Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 2.50.2 Abteilung Umweltbezogener Gesundheitsschutz

Adresse

Hausanschrift

Damm 8

25813 Husum

Kontakt

Telefon Festnetz: 04841 67-743

E-Mail: ugs@nordfriesland.de

Version

Technisch erstellt am 07.07.2022

Technisch geändert am 20.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Im Falle einer Beratung ggf. technische Unterlagen Ihrer Wasserversorgungsanlage und/oder Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 06.06.2013

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Legionellen, Brauchwasser, Umwelthygiene, Trinkwasserhygiene

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020