Wasseruntersuchung Durchführung

    Wasseruntersuchung Durchführung

    Die Gewinnung, Aufbereitung und Bereitstellung on Trinkwasser unterliegt der Überwachung.

    Beschreibung

    Das Trinkwasser unterliegt von der Gewinnung und ggf. Aufbereitung im Wasserwerk bis zur Bereitstellung am Wasserhahn der Verbraucher der Überwachung durch die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte. Regelmäßige Untersuchungen des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung dienen der Sicherstellung einer einwandfreien Qualität des Lebensmittels Nr. 1.
    Die Aufgaben der für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden beinhalten sowohl die Besichtigung und Überwachung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, Hausbrunnen und mobilen Wasserversorgungsanlagen (z. B. Schiffe) als auch die Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und Einrichtungen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird
    (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportanlagen, Mietshäuser). In die Überwachung können auch privat genutzte Gebäude (z. B. bei Verdacht auf vorhandene Bleileitungen) einbezogen werden.
    Im Rahmen der Überwachung werden Trinkwasserproben zur Untersuchung entnommen oder Untersuchungen beauftragt. Die für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden bewerten die Untersuchungsergebnisse und stehen den Betreiberinnen und Betreibern von Wasserversorgungsanlagen und Verbraucherinnen und Verbrauchern beratend zur Seite.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 180 Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 4

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Der Fachdienst Gesundheit ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet. Im Bereich amtsärztliche Begutachtung und gesundheitlicher Umweltschutz ist bei erforderlichen Untersuchungen, Begutachtungen und Belehrungen eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-380

    E-Mail: gesundheitsdienste@kreis-rz.de

    Weitere Informationen

    Sie können sich - unabhängig von Ihrem Wohnsitz im Kreisgebiet - sowohl an das Gesundheitsamt in Ratzeburg als auch in Geesthacht wenden.

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2019 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Technisch geändert am 04.12.2024 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Im Falle einer Beratung ggf. technische Unterlagen Ihrer Wasserversorgungsanlage und/oder Ergebnisse von Trinkwasseruntersuchungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2013 (von: Knothe, Claudia)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Brauchwasser, Trinkwasserhygiene, Umwelthygiene, Legionellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)