Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.
Beschreibung
Bei einem Todesfall müssen in der Regel die Angehörigen der verstorbenen Person für die Bestattung sorgen und die Kosten vorerst übernehmen, sofern der Nachlass oder andere Gelder, wie von einer Sterbegeldversicherung, nicht oder nicht vollständig ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken.
Wer dazu verpflichtet ist die Bestattungskosten zu übernehmen, ist gesetzlich geregelt. Hierbei kann es sich um die folgenden Personen handeln:
- vertraglich verpflichtete Personen
- Erben
- Unterhaltspflichtige
- nach öffentlichem Bestattungsrecht der Länder zur Bestattung verpflichtete Personen
Wenn Sie zur Übernahme der Kosten für eine Bestattung verpflichtet, aber finanziell dazu nicht in der Lage sind, können Sie die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das Sozialamt prüft dann, inwieweit es Ihnen zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.
Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine einfache, angemessene und würdige Bestattung. Dazu gehören unter anderem die angemessenen Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie die Kosten für das Anlegen des Grabes. Das gilt auch für Urnenbestattungen. Nicht übernommen werden zum Beispiel die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.
Zuständig ist das Sozialamt, das für die verstorbene Person bis zu ihrem Tod Sozialhilfe geleistet hat. Sofern die verstorbene Person hingegen keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Sozialhilfe bezogen hat, im Ausland, kommt es für die Zuständigkeit auf den Einzelfall an.
Hinweise für Bad Bramstedt: Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt
Ansprechpartner
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Mo, Di, Fr 08-12 Uhr Do 08-12 Uhr und 14-18 Uhr sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04192 506-0
Kontaktperson
Frau Stolten-Zimmer
erforderliche Unterlagen
Nachweise der verstorbenen Person:
- Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
- Girokontoauszug vom Sterbetag
- Sparbücher/Geldanlagen
- Wohneigentum
- Versicherungssumme von Lebensversicherungen
- Kopie des Kraftfahrzeugscheins
- Bausparguthaben und Ähnliches
- Falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
- Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des/der Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben)
- Sterbeurkunde (sobald diese vorliegt)
Nachweise der antragstellenden Person:
- Erbschein, gegebenenfalls Nachweis der Erbausschlagung
- Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
- Angaben zu weiteren Angehörigen der/des Verstorbenen (zum Beispiel im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen),
- Nachweise über die Vermögensverhältnisse
- Nachweise der monatlichen Belastungen
- Nachweis über die aktuelle Miethöhe beziehungsweise über die Lasten bei Wohneigentum
- falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts
Voraussetzungen
- Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
- Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
- Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
- Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
- Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:
- Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
- Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
- Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch bei den örtlichen Bestattungsunternehmen können Sie sich darüber informieren, welche Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024
Stichwörter
Kostenübernahme, Nachlass, Friedhof, Gebühren Krematorium, Feuerbestattung, Beerdigungskosten, Bestattung, Grabgebühren, Todesfall, Urnenbeisetzung, Bestattungskosten, Erdbestattung, Friedhofsgebühren, Urne, Beisetzung, Leichenhausgebühren, Sozialbestattung, Beerdigung
Metainformation
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Oersdorf
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Oering
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Blunk
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Travenhorst
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Winsen
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Neuengörs
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Sülfeld
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Hüttblek
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Itzstedt
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Bornhöved
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Leezen
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Nahe
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Schackendorf
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Tensfeld
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Geschendorf
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Westerrade
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Gönnebek
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Kayhude
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Schmalensee
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Norderstedt
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Nehms
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Weede
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Ellerau
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Tarbek
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Glasau
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Seth
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Krems II
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Sievershütten
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Wensin
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Schieren
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Dreggers
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Pronstorf
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Kattendorf
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Traventhal
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Negernbötel
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Kisdorf
- Ursprungsportal: Übernahme der Bestattungskosten beantragen in Damsdorf