Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

    Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung

    Beschreibung

    Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
    Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 53 - Bauaufsicht und Denkmals - 531 Technische Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstr. 14

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof/ZOB
      Linie:
      • Bus: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Gebäude der Kreisverwaltung Stormarn sind aus Sicherheitsgründen nicht offen zugänglich. Während unserer Geschäftszeiten holen wir Sie - nach einer Terminvereinbarung per Telefon oder Mail - an den Eingangstüren ab. Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 160-1688

    Fax: 04531 16077-1688

    E-Mail: baulastauskunft@kreis-stormarn.de

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze bzw. entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Stichwörter

    Zeltplatz, Zeltplätze, Campingplatz, Wochenendplatz, Golfplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English