Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

    Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmnigung

    Beschreibung

    Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
    Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreis Steinburg - IV22 Bauaufsicht und Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Peter 27a

    25524 Itzehoe

    Postanschrift

    Viktoriastraße 16-18

    25524 Itzehoe

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Bauaufsicht, Bauaufsichtsbehörde, Bauaufsichtsbehörde: Bauvorhaben, Brandschutz, Brandschutzbehörde, Untere Bauaufsicht

    Version

    Technisch erstellt am 22.09.2022 (von: Glatki, Fiona)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Kubiszewski, Milena)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze bzw. entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2013 (von: Knothe, Claudia)

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Golfplatz, Zeltplatz, Zeltplätze, Wochenendplatz, Campingplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)