Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.
Kontakt Fahrerlaubnisbehörde:
+49 4331 202-7038
fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
In aller Regel ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich.
Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post zu.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie Claußen
Frau Melanie Gaycken
Frau Silvia Grudda
Frau Jessica Hinz
Frau Cornelia Proplesch
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
Für die Verlängerung der LKW-Klassen (C, C1, CE, C1E) entstehen folgende Gebühren:
- 42,60 Euro, wenn bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist oder
- 65,60 Euro, wenn kein Kartenführerschein vorhanden ist.
Für die Verlängerung der LKW-Klassen (C, C1, CE, C1E) entstehen folgende Gebühren:
- 42,60 Euro, wenn bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist oder
- 65,60 Euro, wenn kein Kartenführerschein vorhanden ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Befristete Fahrerlaubnis, Klasse C, Lkw-Führerschein, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnis, Führerschein, befristete Fahrerlaubnis verlängern