Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
FD212 Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung Anlage 6 Nr. 2 2
FD212 Bescheinigung ärztliche Untersuchung Anlage 5 FeV
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Befristete Fahrerlaubnis, Klasse C, Lkw-Führerschein, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnis, Führerschein, befristete Fahrerlaubnis verlängern