Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck
Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Für alle unsere Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin. Wenn Sie kurzfristig einen Termin wünschen, schauen Sie bitte wochentags bis 8:30 Uhr in unseren Online-Kalender. Dort können Sie sehen, ob noch kurzfristig verfügbare Termine vorhanden sind. Termine können Sie ganz einfach online unter luebeck.de/termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311 buchen. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Formulare
Musterbescheinigung augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV
Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr.1 FeV
Verzeichnis der Fahrschulen in Lübeck und Ostholstein, bei denen Fahreignungsseminare durchgeführt werden
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis: Einverständniserklärung Aktenversand
Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV
Stichwörter
begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass mit Meldebscheinigung)
- ein aktuelles Passbild, welches den derzeit gültigen Anforderungen entspricht (u.a. 35 x 45 mm, biometrisch)
- einen gültigen grauen-, rosa- oder Kartenführerschein
- eine Bescheinigung eines Arztes oder ein Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögengemäß Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, sowie D1, D1E, D, DE oder zur Fahrgastbeförderung. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als zwei Jahre.
- eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV für die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, sowie D1, D1E, D, DE oder zur Fahrgastbeförderung. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als ein Jahr.
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass mit Meldebscheinigung)
- ein aktuelles Passbild, welches den derzeit gültigen Anforderungen entspricht (u.a. 35 x 45 mm, biometrisch)
- einen gültigen grauen-, rosa- oder Kartenführerschein
- eine Bescheinigung eines Arztes oder ein Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögengemäß Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, sowie D1, D1E, D, DE oder zur Fahrgastbeförderung. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als zwei Jahre.
- eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV für die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, sowie D1, D1E, D, DE oder zur Fahrgastbeförderung. Die Bescheinigung darf nicht älter sein als ein Jahr.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
Die Verlängerung kann nur persönlich beantragt werden und sollte 6 - 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis erfolgen.
Die Verlängerung kann nur persönlich beantragt werden und sollte 6 - 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
4 Wochen
4 Wochen
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
Für Verlängerung der Klasse C/CE (alte Klasse 2) oder C1/C1E (alte Klasse 3):
- Verlängerung C1/C1E/C/CE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
- Verlängerung C1/C1E/C/CE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
- Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
- Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
- Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
Für Verlängerung der Klasse D/DE oder D1/D1E:
- Verlängerung D1/D1E/D/DE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
- Verlängerung D1/D1E/D/DE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
- Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
- Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
- Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
- zusätzlich Führungszeugnis + 13,00 EUR (beantragung im Bürgerservicebüro)
Für Verlängerung der Klasse C/CE (alte Klasse 2) oder C1/C1E (alte Klasse 3):
- Verlängerung C1/C1E/C/CE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
- Verlängerung C1/C1E/C/CE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
- Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
- Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
- Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
Für Verlängerung der Klasse D/DE oder D1/D1E:
- Verlängerung D1/D1E/D/DE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
- Verlängerung D1/D1E/D/DE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
- Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
- Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
- Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
- zusätzlich Führungszeugnis + 13,00 EUR (beantragung im Bürgerservicebüro)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
Befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Führerschein, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnis, Klasse C, befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, befristete Fahrerlaubnis verlängern