Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt; Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlutuper Straße 14

    23566 Lübeck

    Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 14:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Für alle unsere Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin. Wenn Sie kurzfristig einen Termin wünschen, schauen Sie bitte wochentags bis 8:30 Uhr in unseren Online-Kalender. Dort können Sie sehen, ob noch kurzfristig verfügbare Termine vorhanden sind. Termine können Sie ganz einfach online unter luebeck.de/termine oder telefonisch unter +49 451 122-3311 buchen. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Formulare

    Musterbescheinigung augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV
    Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr.1 FeV
    Verzeichnis der Fahrschulen in Lübeck und Ostholstein, bei denen Fahreignungsseminare durchgeführt werden
    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
    Fahrerlaubnis: Einverständniserklärung Aktenversand
    Musterbescheinigung ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV

    Stichwörter

    begleitetes Fahren, Begleitetes Fahren ab 17, Berechtigung zum LKW fahren, Dienstfahrerleubnis, Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis abgeben, Fahrerlaubnis für Taxi, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklassen, Fahrgastbeförderung, Fahrgenehmigung, Fahrlehrerwesen, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrverbot, Führerschein, Führerschein umtauschen, Führerscheinstelle, Führerscheintausch, Ortskundeprüfung, vorläufige Fahrerlaubnis, vorläufiger Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2018

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D


    Die Verlängerung kann nur persönlich beantragt werden und sollte 6 - 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis erfolgen.
     


    Die Verlängerung kann nur persönlich beantragt werden und sollte 6 - 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis erfolgen.
     

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D

    4 Wochen

    4 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Lübeck: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D


    Für Verlängerung der Klasse C/CE (alte Klasse 2) oder C1/C1E (alte Klasse 3):

    • Verlängerung C1/C1E/C/CE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
    • Verlängerung C1/C1E/C/CE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
    • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
    • Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
    • Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR

    Für Verlängerung der Klasse D/DE oder D1/D1E:

    • Verlängerung D1/D1E/D/DE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
    • Verlängerung D1/D1E/D/DE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
    • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
    • Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
    • Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
    • zusätzlich Führungszeugnis + 13,00 EUR (beantragung im Bürgerservicebüro)


    Für Verlängerung der Klasse C/CE (alte Klasse 2) oder C1/C1E (alte Klasse 3):

    • Verlängerung C1/C1E/C/CE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
    • Verlängerung C1/C1E/C/CE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
    • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
    • Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
    • Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR

    Für Verlängerung der Klasse D/DE oder D1/D1E:

    • Verlängerung D1/D1E/D/DE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
    • Verlängerung D1/D1E/D/DE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
    • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
    • Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
    • Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
    • zusätzlich Führungszeugnis + 13,00 EUR (beantragung im Bürgerservicebüro)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Stichwörter

    Befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Führerschein, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnis, Klasse C, befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, befristete Fahrerlaubnis verlängern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020