Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Unterlagen, Gebühren

    Ihre Fahrerlaubnis für die LKW-Klassen (C, C1, CE, C1E) können Sie um fünf Jahre verlängern lassen. Ein persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle ist erforderlich.

    Ihre Fahrerlaubnis für die LKW-Klassen (C, C1, CE, C1E) können Sie um fünf Jahre verlängern lassen. Ein persönliches Erscheinen in der Führerscheinstelle ist erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt, Fahrerlaubnisse

    Aktuelles

    Termine vereinbaren Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen werden zu unseren Öffnungszeiten bearbeitet. Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vergabe unter www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz erforderlich. Bitte vereinbaren Sie den Termin rechtzeitig. Wenn Sie online keinen Termin vereinbaren können: Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 901 2800 oder per E-Mail an  fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de . Abholung von Führerscheinen: Kommen Sie ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten an unseren Abholschalter. (Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Prüfung bestanden haben, oder eine entsprechende Information von uns bekommen haben.) Unterlagen Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen zur Antragsstellung vollständig vorliegen müssen. Falls Führungszeugnisse für die Antragstellung erforderlich sind, müssen diese als Belegart „O“ beim Einwohnermeldeamt beantragt werden. Weiterführende Informationen sowie die erforderlichen Anträge finden Sie unter den jeweiligen Dienstleistungen. Unternehmens- und Werkstattkarten können einfach per E-Mail beantragt werden. Gerne können Sie uns die auf unserer Homepage genannten Unterlagen als Anhang übersenden. Wir bestellen die entsprechende(n) Karte(n) und informieren Sie, sobald diese bei uns zur Abholung bereit liegt (liegen).  Bitte sprechen Sie für die Abholung zu unseren Öffnungszeiten vor. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig, jedoch muss ggf. mit Wartezeit gerechnet werden. Die Gebühr ist bei der Aushändigung zu bezahlen.  Gebühren Für die Eintragung der Schlüsselzahlen 96, 196 und 197 im Führerschein wird eine wird eine zusätzliche Gebühr von 28,60 Euro erhoben.  Die Gebühren für den Fahrerqualifikationsnachweis betragen für den Versand an die Meldeanschrift 32,50 Euro und für die Expressabholung 37,90 Euro.  Wir arbeiten  bargeldlos . Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen  EC- und Kreditkarten  bezahlt werden (kein PayPal).   Hygiene Wir bitten Sie, einzeln zum Termin zu erscheinen. Nur in dringenden begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Begleitung durch Dolmetscher*in oder erziehungsberechtigte Personen können wir davon abweichen.  Umtausch der alten Führerscheine Für die mit 1. Wohnsitz in Kiel gemeldeten Führerscheininhaber*innen, die noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind,  steht während der Öffnungszeiten ein Schnellschalter für die Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung. Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen. Die Bearbeitung erfolgt dann im Backoffice, und die Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt.   Welche Unterlagen brauche ich für den Umtausch? amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt jetziger Führerschein aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild) Wurde der jetzige Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Kiel ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.   Kosten und Gebühren für den Umtausch: Die Gebühr beträgt 33,50 Euro und kann nur kontaktlos oder per Karte bezahlt werden. Es ist keine Barzahlung möglich.   Eine Liste mit Fristen für den Umtausch nach Ausstellungsjahr des Führerscheins finden Sie hier. Beantragung von Karteikartenschriften der Führerscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden - kein PayPal.

    Behindertenparkplatz: im Innenhof
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: im Innenhof
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Stadtrade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 13:00 Uhr Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Für alle Angelegenheiten ist eine vorab Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2800

    Fax: +49 431 901-62004

    E-Mail: Fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerscheinstelle

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Linden-Petersen, Barbara)

    Technisch geändert am 26.08.2024 (von: Hollstein, Silke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Unterlagen, Gebühren

    • ggf. Nachweis der Weiterbildung in der Berufskraftfahrerqualifikation (Genaueres hierzu finden Sie unter: „Berufskraftfahrer/in: Weiterbildung - Eintragung in Fahrerlaubnis“, Link siehe unten)

    Falls der Reisepass vorgelegt wird, ist auch die Meldebescheinigung vorzulegen.

    Bei der Antragstellung für den  "Busführerschein" muss die Quittung über ein beantragtes Führungszeugnis vorliegen. Zur Entscheidung über den Antrag muss das Führungszeugnis vorgelegt werden.

    • ggf. Nachweis der Weiterbildung in der Berufskraftfahrerqualifikation (Genaueres hierzu finden Sie unter: "Berufskraftfahrer/in: Weiterbildung - Eintragung in Fahrerlaubnis", Link siehe unten)

    Falls der Reisepass vorgelegt wird, ist auch die Meldebescheinigung vorzulegen.

    Bei der Antragstellung für den  "Busführerschein" muss die Quittung über ein beantragtes Führungszeugnis vorliegen. Zur Entscheidung über den Antrag muss das Führungszeugnis vorgelegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung, Unterlagen, Gebühren

    Für die Verlängerung der "LKW-Klassen" (C, C1, CE, C1E) entstehen folgende Gebühren für den Führerschein: 

    • 48,70 Euro, wenn bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist oder
    • 62,70 Euro, wenn kein Kartenführerschein vorhanden ist.
    • Der Führerschein wird an die Meldeanschrift versendet.
    • Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Zusatzgebühr in Höhe von 28,80 Euro an. In diesem Fall muss der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
    • Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
    •  

    Für die Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises entstehen folgende Gebühren:

    Falls der Eintrag 95 benötigt wird, wird ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) ausgestellt.

    Die Ausstellung des FQN beträgt 32,50 Euro. Dieser wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.

    Die Ausstellung des FQN per Expressverfahren beträgt 37,90 Euro. In diesem Fall muss der FQN in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

    Für die Ausstellung einer Fahrerkarte entstehen folgende Gebühren:

    Die Ausstellung einer Fahrerkarte beträgt 37,00 Euro. Diese wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.

    Die Ausstellung einer Fahrerkarte, die an die Fahrerlaubnisbehörde versendet wird, beträgt 34,00 Euro und muss vor Ort abgeholt werden.

    Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 

    Für die Verlängerung der "LKW-Klassen" (C, C1, CE, C1E) entstehen folgende Gebühren für den Führerschein: 

    • 48,70 Euro, wenn bereits ein Kartenführerschein vorhanden ist oder
    • 62,70 Euro, wenn kein Kartenführerschein vorhanden ist.
    • Der Führerschein wird an die Meldeanschrift versendet.
    • Bei einer Express- Bestellung fordern wir eine Zusatzgebühr in Höhe von 28,80 Euro an. In diesem Fall muss der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
    • Für die Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
    •  

    Für die Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises entstehen folgende Gebühren:

    Falls der Eintrag 95 benötigt wird, wird ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) ausgestellt.

    Die Ausstellung des FQN beträgt 32,50 Euro. Dieser wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.

    Die Ausstellung des FQN per Expressverfahren beträgt 37,90 Euro. In diesem Fall muss der FQN in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

    Für die Ausstellung einer Fahrerkarte entstehen folgende Gebühren:

    Die Ausstellung einer Fahrerkarte beträgt 37,00 Euro. Diese wird ebenfalls an die Meldeanschrift versendet.

    Die Ausstellung einer Fahrerkarte, die an die Fahrerlaubnisbehörde versendet wird, beträgt 34,00 Euro und muss vor Ort abgeholt werden.

    Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal). 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C und D

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2013 (von: Knothe, Claudia)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Befristete Fahrerlaubnis, Klasse C, Lkw-Führerschein, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnis, Führerschein, befristete Fahrerlaubnis verlängern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)