Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Kooperation Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutenbergstraße 23

    24941 Flensburg

    Die Aufgaben werden im Rahmen der Kooperation der Zulassungsstellen durch die KFZ-Zulassungsbehörde und Führerscheinstelle des Kreises Schleswig-Flensburg wahrgenommen.

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsbehörde: Mo. - Fr. 07.30 Uhr - 12.00 Uhr Di. nachm. 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Do. nachm. 13.30 Uhr - 16.30 Uhr Führerscheinstelle: Mo. - Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Do. nachm. 15.00 Uhr - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 8115-0

    Fax: 0461 8115-155

    E-Mail: zulassungfl@schleswig-flensburg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Klasse C, Führerscheinklasse verlängern, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Befristete Fahrerlaubnis, Führerschein, Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de