Streitschlichtung Durchführung

    Schiedsverfahren

    Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.

    Beschreibung

    Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

    Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

    In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Reinbek: Schiedsverfahren

    • Bezirk Reinbek I

    Bereich Alt-Reinbek einschließlich Gewerbegebiet

    Schiedsperson: Schiedsfrau Birgit Lebedicker, Gergenbusch 1, 21465 Reinbek

    Träger: Stadtverwaltung Reinbek, Postfach 14 09, 21462 Reinbek

    Kontaktdaten:   

    Telefon (privat):040 - 7 22 87 55
    Telefon (Schiedsamt): 040 - 72 75 02 14
    E-Mail (Schiedsamt): Birgit.Lebedicker@Schiedsfrau. de
     

    • Bezirk Reinbek II

    Bereich Neuschönningstedt, Krabbenkamp, Neuschönningstedt, Ohe und Büchsenschinken

    Schiedsperson: Schiedsfrau Katrin Schnack, Gergenbusch 18 B, 21465 Reinbek

    Träger: Stadtverwaltung Reinbek, Postfach 14 09, 21462 Reinbek

    Kontaktdaten:   

    Telefon (Schiedsamt): 040 - 72 75 02 14
    Mobilfunk: 0170 - 52 35 287
    E-Mail (Schiedsamt): Katrin.Schnack@Schiedsfrau.de

    Ansprechpartner

    Schiedsfrauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 5-7

    21465 Reinbek

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 040 72750214

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Reinbek - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 5-7

    21465 Reinbek

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig. Einen Termin können Sie online unterreinbek.de/termine vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: 040 72750-379

    Telefon Festnetz: 040 72750-277

    E-Mail: stadtentwicklung@reinbek.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.

    Formulare

    Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

    Fristen

    Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

    Kosten

    Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
    Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Schiedswesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de