Schiedsverfahren beantragen
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.
Beschreibung
Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.
In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Reinbek: Schiedsverfahren
- Bezirk Reinbek I
Bereich Alt-Reinbek einschließlich Gewerbegebiet
Schiedsperson: Schiedsfrau Birgit Lebedicker, Gergenbusch 1, 21465 Reinbek
Träger: Stadtverwaltung Reinbek, Postfach 14 09, 21462 Reinbek
Kontaktdaten:
Telefon (privat):040 - 7 22 87 55
Telefon (Schiedsamt): 040 - 72 75 02 14
E-Mail (Schiedsamt): Birgit.Lebedicker@Schiedsfrau. de
- Bezirk Reinbek II
Bereich Neuschönningstedt, Krabbenkamp, Neuschönningstedt, Ohe und Büchsenschinken
Schiedsperson: Schiedsfrau Katrin Schnack, Gergenbusch 18 B, 21465 Reinbek
Träger: Stadtverwaltung Reinbek, Postfach 14 09, 21462 Reinbek
Kontaktdaten:
Telefon (Schiedsamt): 040 - 72 75 02 14
Mobilfunk: 0170 - 52 35 287
E-Mail (Schiedsamt): Katrin.Schnack@Schiedsfrau.de
- Bezirk Reinbek I
Bereich Alt-Reinbek einschließlich Gewerbegebiet
Schiedsperson: Schiedsfrau Birgit Lebedicker, Gergenbusch 1, 21465 Reinbek
Träger: Stadtverwaltung Reinbek, Postfach 14 09, 21462 Reinbek
Kontaktdaten:
Telefon (privat):040 - 7 22 87 55
Telefon (Schiedsamt): 040 - 72 75 02 14
E-Mail (Schiedsamt): Birgit.Lebedicker@Schiedsfrau. de
- Bezirk Reinbek II
Bereich Neuschönningstedt, Krabbenkamp, Neuschönningstedt, Ohe und Büchsenschinken
Schiedsperson: Schiedsfrau Katrin Schnack, Gergenbusch 18 B, 21465 Reinbek
Träger: Stadtverwaltung Reinbek, Postfach 14 09, 21462 Reinbek
Kontaktdaten:
Telefon (Schiedsamt): 040 - 72 75 02 14
Mobilfunk: 0170 - 52 35 287
E-Mail (Schiedsamt): Katrin.Schnack@Schiedsfrau.de
Ansprechpartner
Stadt Reinbek - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig. Einen Termin können Sie online unter  reinbek.de/termine vereinbaren.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).
Fristen
Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.
Kosten
Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schiedswesen