• Harrislee (Landkreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
Streitschlichtung Durchführung

Schiedsverfahren beantragen

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.

Beschreibung

Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.

Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.

Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Gemeinde Harrislee - Abteilung Innerer Service

Adresse

Hausanschrift

Süderstr. 101

24955 Harrislee

Öffnungszeiten

montags: 08:00-13:00 Uhr
dienstags: 08:00-13:00 und 14:30-16:30 Uhr
mittwochs: 14:30-17:30 Uhr
donnerstags: 08:00-13:00 Uhr
freitags: 08:00-12:00 Uhr
Empfohlen wird, dass Bürgerinnen und Bürger alle Anliegen, die eine persönliche Vorsprache im Bürgerhaus nicht erfordern, schriftlich, per Telefon, über die vorhandenen Online-Antragsassistenten, per E-Mail oder per Telefax erledigen.

Kontakt

E-Mail: info@gemeinde-harrislee.de

Telefon Festnetz: 0461 706-0

Fax: 0461 706-173

Version

Technisch erstellt am 23.06.2022

Technisch geändert am 08.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.

Formulare

Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.

Rechtsgrundlage(n)

Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).

Fristen

Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.

Kosten

Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 10.09.2012

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Schiedswesen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020