Schiedsverfahren beantragen
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.
Beschreibung
Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.
In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.
Hinweise für Scharbeutz: Schiedsverfahren
Schiedsmann der Gemeinde Scharbeutz
Name:
Herr Dieter Klies
Adresse:
Fiefhusen 11, 23629 Sarkwitz
Private Kontaktdaten:
04504/3249
0176/53110385
Dieter.Klies@t-online.de
Stv. Schiedsfrau / -mann der Gemeinde Scharbeutz
Name:
derzeit vakant
Berufliche Kontaktdaten:
Private Kontaktdaten:
Schiedsmann der Gemeinde Scharbeutz
Name:
Herr Dieter Klies
Adresse:
Fiefhusen 11, 23629 Sarkwitz
Private Kontaktdaten:
04504/3249
0176/53110385
Dieter.Klies@t-online.de
Stv. Schiedsfrau / -mann der Gemeinde Scharbeutz
Name:
derzeit vakant
Berufliche Kontaktdaten:
Private Kontaktdaten:
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Beschreibung
Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, außerhalb der Öffnungszeiten Termine zu vereinbaren!
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr 
Kontakt
Kontaktperson
Ordnungsamtsleitung
erforderliche Unterlagen
Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).
Fristen
Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.
Kosten
Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schiedswesen