Schiedsverfahren
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten.
Beschreibung
Bei Rechtstreitigkeiten müssen nicht in allen Fällen sofort Gerichte mit der Klärung bemüht werden. Oftmals genügt ein Schiedsverfahren als zeitsparendere und kostengünstigere Alternative.
Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.
In jeder Gemeinde gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und Schiedsmänner, die für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln und Lösungen für Rechtsstreitigkeiten zu finden. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht, auch nach Ihrer Amtszeit, und sind befugt, rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1126
25731 Heide
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Di. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 08:00-12:00 Uhr, 13:00-16:30 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Schiedsfrau/der zuständige Schiedsmann.
Formulare
Der Antrag muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Schiedsfrau/dem zuständigen Schiedsmann eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO).
Fristen
Die allgemeinen Verjährungs- oder Ausschlussfristen.
Kosten
Gemäß § 45 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) betragen die Kosten für ein Schiedsverfahren zwischen 20,00 und 75,00 Euro.
Gegebenenfalls angefallene Auslagen können gemäß § 46 SchO noch hinzukommen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE) oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schiedswesen