Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

    Bestimmte Bauvorhaben sind unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (genehmigungsfreie Bauvorhaben).

    Beschreibung

    Bestimmte Bauvorhaben sind gem. § 61 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) verfahrensfrei (genehmigungsfreie Bauvorhaben).
    Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Anlagen wie

    • notwendige Garagen und Fahrradgaragen,
    • überdachte notwendige Stellplätze,
    • Sichtschutzwände,
    • Einfriedigungen (Zäune),
    • Gewächshäuser,
    • Brunnen,
    • Schwimmbecken oder
    • vorübergehend aufgestellte Gerüste oder Fahrradabstellanlagen.

    Bei diesen Bauvorhaben handeln die Bauherrinnen/Bauherren eigenverantwortlich. Das heißt, sie haben von sich aus sicherzustellen, dass die von ihnen errichteten oder geänderten Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widersprechen und ausreichend standsicher sind.

    Bei Abweichungen von Vorschriften des Bauordnungsrechts (§ 67 LBO) oder erforderlichen Ausnahmen oder Befreiungen von Vorschriften des Bauplanungsrechts (§ 31 Baugesetzbuch - BauGB), sind diese vor Baubeginn schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen und zu begründen.

    Hinweise für Segeberg: Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    • Gegebenenfalls an die Kreise oder kreisfreien Städte (= Untere Bauaufsichtsbehörden) oder
    • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 28a

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB IV: Bauen und Planung - Planung, Natur und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Segeberger Straße 41

    23845 Itzstedt

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Amtsverwaltung nach Terminabsprache! Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Zu den oben genannten Öffnungszeiten können nach vorheriger Terminabsprache sowohl in Tangstedt, als auch in Itzstedt, Termine für ALLE GEMEINDEN (online) vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 04535 509153

    Telefon Festnetz: 04535 5090

    E-Mail: info@amt-itzstedt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

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    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie mit dem Bau beginnen, muss einem eventuellen Antrag auf Abweichung oder ähnlichem entsprochen worden sein.
    Darüber hinaus sollten Sie vorab klären, ob für ihr Vorhaben nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Bewilligungen und Erlaubnisse vor Baubeginn einzuholen sind, wie Genehmigungen nach der Abwasserbeseitigungs- oder Baumschutzsatzung der Gemeinde, dem Denkmalschutzgesetz oder Landesnaturschutzgesetz. Auskünfte hierüber erteilen die zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Stichwörter

    Bauberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

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    Metainformation