Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Bestimmte Bauvorhaben sind unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (genehmigungsfreie Bauvorhaben).
Beschreibung
Bestimmte Bauvorhaben sind gem. § 61 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) verfahrensfrei (genehmigungsfreie Bauvorhaben).
Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Anlagen wie
- notwendige Garagen und Fahrradgaragen,
- überdachte notwendige Stellplätze,
- Sichtschutzwände,
- Einfriedigungen (Zäune),
- Gewächshäuser,
- Brunnen,
- Schwimmbecken oder
- vorübergehend aufgestellte Gerüste oder Fahrradabstellanlagen.
Bei diesen Bauvorhaben handeln die Bauherrinnen/Bauherren eigenverantwortlich. Das heißt, sie haben von sich aus sicherzustellen, dass die von ihnen errichteten oder geänderten Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widersprechen und ausreichend standsicher sind.
Bei Abweichungen von Vorschriften des Bauordnungsrechts (§ 67 LBO) oder erforderlichen Ausnahmen oder Befreiungen von Vorschriften des Bauplanungsrechts (§ 31 Baugesetzbuch - BauGB), sind diese vor Baubeginn schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen und zu begründen.
Zuständigkeit
- Gegebenenfalls an die Kreise oder kreisfreien Städte (= Untere Bauaufsichtsbehörden) oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Ansprechpartner
Amt Geest und Marsch Südholstein - Planung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
Linien:- Bus: 589
- Bus: X89
- Bus: 489
- Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Furchert
Frau Köpke
Frau Pein
Frau Bermudez
Internet
Kreis Pinneberg - Fachdienst Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kurt-Wagener-Str.
Linie:- Bus: Linie 6502
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
E-Mail: fdbauordnung@kreis-pinneberg.de
Internet
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 61 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- § 67 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO)
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Bevor Sie mit dem Bau beginnen, muss einem eventuellen Antrag auf Abweichung oder ähnlichem entsprochen worden sein.
Darüber hinaus sollten Sie vorab klären, ob für ihr Vorhaben nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Bewilligungen und Erlaubnisse vor Baubeginn einzuholen sind, wie Genehmigungen nach der Abwasserbeseitigungs- oder Baumschutzsatzung der Gemeinde, dem Denkmalschutzgesetz oder Landesnaturschutzgesetz. Auskünfte hierüber erteilen die zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Bauberatung