Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

    Bestimmte Bauvorhaben sind unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (genehmigungsfreie Bauvorhaben).

    Beschreibung

    Bestimmte Bauvorhaben sind gem. § 61 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) verfahrensfrei (genehmigungsfreie Bauvorhaben).
    Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Anlagen wie

    • notwendige Garagen und Fahrradgaragen,
    • überdachte notwendige Stellplätze,
    • Sichtschutzwände,
    • Einfriedigungen (Zäune),
    • Gewächshäuser,
    • Brunnen,
    • Schwimmbecken oder
    • vorübergehend aufgestellte Gerüste oder Fahrradabstellanlagen.

    Bei diesen Bauvorhaben handeln die Bauherrinnen/Bauherren eigenverantwortlich. Das heißt, sie haben von sich aus sicherzustellen, dass die von ihnen errichteten oder geänderten Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widersprechen und ausreichend standsicher sind.

    Bei Abweichungen von Vorschriften des Bauordnungsrechts (§ 67 LBO) oder erforderlichen Ausnahmen oder Befreiungen von Vorschriften des Bauplanungsrechts (§ 31 Baugesetzbuch – BauGB), sind diese vor Baubeginn schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen und zu begründen.

    Zuständigkeit

    • Gegebenenfalls an die Kreise oder kreisfreien Städte (= Untere Bauaufsichtsbehörden) oder
    • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 15-17

    25335 Elmshorn

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr, (Bürgerbüro - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen! Vom 06.01.2025 bis 28.03.2025 gelten für die Infothek des Amtes für Soziales eingeschränkte Öffnungszeiten: Die Infothek ist in diesem Zeitraum donnerstags am Vormittag geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 2310

    Fax: +49 4121 231325

    E-Mail: amtfuerstadtentwicklung@elmshorn.de

    Kontaktperson

    • Frau Stöckelmann

      Telefon Festnetz: +49 4121 231375

    • Herr Kienscherf

      Telefon Festnetz: +49 4121 231380

    • Frau N. Goldhagen

      Telefon Festnetz: +49 4121 231376(vormittags 8.30 - 12.30 Uhr)

    • Frau Läpple

      Telefon Festnetz: +49 4121 231685

    • Frau Gloyer

      Telefon Festnetz: +49 4121 231682(vormittags 8.30 - 12.30 Uhr)

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2011

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie mit dem Bau beginnen, muss einem eventuellen Antrag auf Abweichung oder ähnlichem entsprochen worden sein.
    Darüber hinaus sollten Sie vorab klären, ob für ihr Vorhaben nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Bewilligungen und Erlaubnisse vor Baubeginn einzuholen sind, wie Genehmigungen nach der Abwasserbeseitigungs- oder Baumschutzsatzung der Gemeinde, dem Denkmalschutzgesetz oder Landesnaturschutzgesetz. Auskünfte hierüber erteilen die zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2012

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Bauberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020