Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

    Bestimmte Bauvorhaben sind unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (genehmigungsfreie Bauvorhaben).

    Beschreibung

    Bestimmte Bauvorhaben sind gem. § 61 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) verfahrensfrei (genehmigungsfreie Bauvorhaben).
    Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen Anlagen wie

    • notwendige Garagen und Fahrradgaragen,
    • überdachte notwendige Stellplätze,
    • Sichtschutzwände,
    • Einfriedigungen (Zäune),
    • Gewächshäuser,
    • Brunnen,
    • Schwimmbecken oder
    • vorübergehend aufgestellte Gerüste oder Fahrradabstellanlagen.

    Bei diesen Bauvorhaben handeln die Bauherrinnen/Bauherren eigenverantwortlich. Das heißt, sie haben von sich aus sicherzustellen, dass die von ihnen errichteten oder geänderten Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widersprechen und ausreichend standsicher sind.

    Bei Abweichungen von Vorschriften des Bauordnungsrechts (§ 67 LBO) oder erforderlichen Ausnahmen oder Befreiungen von Vorschriften des Bauplanungsrechts (§ 31 Baugesetzbuch - BauGB), sind diese vor Baubeginn schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu beantragen und zu begründen.

    Zuständigkeit

    • Gegebenenfalls an die Kreise oder kreisfreien Städte (= Untere Bauaufsichtsbehörden) oder
    • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsplatz 1

    21514 Büchen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Büchen
      Linie:
      • Regionalbahn: RB 11; RE 1; RE83
    • Haltestelle: ZOB; Schulzentrum Büchen
      Linie:
      • Bus: 8813; 8841; 8850; 8851; 8852

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag zusätzlich 14:30 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04155 8009999

    Telefon Festnetz: 04155 80090

    E-Mail: info@amt-buechen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bauantrag

    Weitere Informationen

    Alle Anträge finden Sie in unserem Formular-Tool auf dieser Webseite.
    Bei Fragen zum Antrag für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation kontaktieren Sie bitte Frau Likhacheva (M.Likhacheva@amt-buechen.eu, Tel.: 04155 8009247).
    Für den Antrag für den Anschluss an das Trinkwassernetz bitte Herrn Hobein (M.Hobein@gemeinde-buechen.de, Tel.: 041556/8009-243) und für Fragen zum Wasserrechtlichen Antrag für die Versickerung des Niederschlagswassers bitte Herrn Köhn (koehn@kreis-rz.de, Tel.: 04541 888-509).

    Bitte senden Sie alle Anträge (Schmutzwasser 2-fach, Trinkwasser 2-fach, Wasserrechtlichen Antrag 3-fach) an das Amt Büchen.

    Im Versickerungsantrag wird vom Amt noch die dritte Seite ausgefüllt und der Antrag dann an die Untere Wasserbehörde des Kreises weitergeleitet.

    Auf der Seite 2 unterschreiben Sie bitte selbst, das Amt Büchen hat die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser auf die Grundstückseigentümer übertragen.

    Weiterhin fügen Sie bitte dem Antrag Ihr vollständiges Bodengutachten bei, um die vorhandene Versickerungsfähigkeit des Bodens auszuweisen.

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst 330-Fachgebiet Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-504

    E-Mail: bauordnung@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bevor Sie mit dem Bau beginnen, muss einem eventuellen Antrag auf Abweichung oder ähnlichem entsprochen worden sein.
    Darüber hinaus sollten Sie vorab klären, ob für ihr Vorhaben nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen, Bewilligungen und Erlaubnisse vor Baubeginn einzuholen sind, wie Genehmigungen nach der Abwasserbeseitigungs- oder Baumschutzsatzung der Gemeinde, dem Denkmalschutzgesetz oder Landesnaturschutzgesetz. Auskünfte hierüber erteilen die zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Bauberatung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English