Übernachtungssteuer

    Übernachtungssteuer / Bettensteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.

    Beschreibung

    Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
    Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

    Ansprechpartner

    Amt Siek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 49

    22962 Siek

    Kontakt

    Fax: 04107 889393

    Telefon Festnetz: 04107 88930

    E-Mail: info@amtsiek.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Stichwörter

    Tourismustaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Beherbergungsabgabe, Tourismusförderabgabe, Kulturtaxe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de