Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Amt Bargteheide-Land - Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Kontakt
Telefon Festnetz: 04532 4045-0
E-Mail: finanzen@bargteheide-land.de
Kontaktperson
Frau Ulrike Damm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4532 4045-59
Fax: +49 4532 4045-99
E-Mail: u.damm@bargteheide-land.de
Frau Katrin Bartsch
Hausanschrift
Fax: +49 4532 4045-99
Telefon Festnetz: +49 4532 4045-60
E-Mail: ka.bartsch@bargteheide-land.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kulturtaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Tourismusförderabgabe, Tourismustaxe, Beherbergungsabgabe