Übernachtungssteuer

    Übernachtungssteuer / Bettensteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.

    Beschreibung

    Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
    Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.

    Ansprechpartner

    Amt Kisdorf - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Winsener Str. 2

    24568 Kattendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Winsener Straße, Kattendorf
      Linien:
      • Bus: 7973
      • Bus: 7977
      • Bus: 7980

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04191 950679

    E-Mail: steueramt@amt-kisdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Beherbergungsabgabe, Tourismusförderabgabe, Tourismustaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Kulturtaxe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de