Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm - Steuern und Abgaben (II.05)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Linien:- Bus: 772
- Bus: 676
- Bus: 681
- Bus: 725
- Bus: 726
- Bus: 678
- Bus: 677
- Bus: 774
- Bus: 771
- Bus: 680
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kulturtaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Tourismusförderabgabe, Tourismustaxe, Beherbergungsabgabe