Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Helgoland Tourismus-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
09:00 - 12:00 Uhr und n. Vereinbarung Samstags, sonntags und gesetzliche Feiertage geschlossen
Kontaktperson
Frau Petra Fenske (Buchhaltung)
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Tourismustaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Beherbergungsabgabe, Tourismusförderabgabe, Kulturtaxe