Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 4 - Finanzmanagement
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Irina Armutat
Frau Susanne Kaya (Tourismusabgabe Wyk, Hundesteuer)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-845
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: s.kaya@amtfa.de
Frau Seike Schwab (Steuern und Abgaben, Tourismusabgabe (Föhr-Land, Amrum), Grundsteuer)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004826
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: s.schwab@amtfa.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kulturtaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Tourismusförderabgabe, Tourismustaxe, Beherbergungsabgabe