Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 2.2 Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"
Linie:- Bus: Linie: 4
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Stichwörter
An- und Abmeldung Hundesteuer, Gewerbesteuer, Grundbesitzsteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kämmerei, Steuer, Steuer für Grundbesitz, Steuermarke, Steuermarke Hund, Steuern, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Tourismustaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Beherbergungsabgabe, Tourismusförderabgabe, Kulturtaxe