Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Hinweise für Kiel: Übernachtungs- und Bettensteuer
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt keine Übernachtungs- oder Bettensteuer.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Finanzwirtschaft, Abteilung Steuern und Grundbesitzabgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus Sophienhof
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1152
24099 Kiel
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Beherbergungsabgabe, Tourismusförderabgabe, Tourismustaxe, Fremdenverkehrsabgabe, Kulturtaxe