• Oelixdorf (Landkreis Steinburg, Schleswig-Holstein)
Kurabgabe

Kurabgabe

Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

Beschreibung

Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.

Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.

Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).

Ansprechpartner

Für Oelixdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Keine

Rechtsgrundlage(n)

§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

Fristen

Keine

Kosten

Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

Hinweise (Besonderheiten)

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 22.05.2012

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Fremdenverkehrsabgabe, Tourismusabgabe, Kurtaxe, Tourismustaxe, Bettensteuer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020