Kurabgabe

    Kurabgabe

    Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

    Beschreibung

    Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.

    Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).

    Ansprechpartner

    Amt Kropp-Stapelholm - Steuern und Abgaben (II.05)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    24848 Kropp

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auf dem Marktplatz
    Gebühren: nein

    Haltestelle: Kropp Schule/ZOB

    Bus: 678

    Bus: 680

    Bus: 774

    Bus: 676

    Bus: 726

    Bus: 772

    Bus: 771

    Bus: 725

    Bus: 677

    Bus: 681

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

      Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04624 72-166

    E-Mail: steuern@amt-ks.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2021 (von: Benckwitz, Friederike)

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: Schmidt, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2012 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fremdenverkehrsabgabe, Kurtaxe, Bettensteuer, Tourismustaxe, Tourismusabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)