Kurabgabe
Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.
Beschreibung
Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.
Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).
Ansprechpartner
Amt Oldenburg-Land
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag  13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag  13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +494361 4937 46
Telefon Festnetz: +494361 4937 32
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Stichwörter
Bescheinigung in Steuersachen, Einzugsermächtigung Steuern, Gewerbesteuer, Grundbesitzsteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Kurabgabe, Steuer, Steuer für Grundbesitz, Steuermarke, Steuermarke Hund, Steuern, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer
erforderliche Unterlagen
Keine
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).
Fristen
Keine
Kosten
Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Fremdenverkehrsabgabe, Kurtaxe, Bettensteuer, Tourismustaxe, Tourismusabgabe