Kurabgabe

    Kurabgabe

    Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

    Beschreibung

    Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.

    Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.

    Hinweise für Scharbeutz: Kurabgabe / Meldescheine

    Die Kurabgabe wird aufgrund der Anerkennung als Ostseeheilbad für besondere Vorteile aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen erhoben. Die Kurabgabe dient ausschließlich der Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen.

    Der Kurabgabepflicht unterliegen diejenigen natürlichen Personen, die sich im Gemeindegebiet von Scharbeutz aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd). 

    Wer als Feriengast nach Scharbeutz kommt, muss sich nicht direkt um eine Abgabeerklärung oder Zahlung der Kurabgabe kümmern - das erledigt in der Regel seine Unterkunftsgeberin bzw. sein Unterkunftsgeber für ihn. Der nach dem Bundesmeldegesetz ohnehin vorgeschriebene Meldeschein, den jeder Gast auszufüllen hat, wird zugleich als "Anmeldung zur Kurabgabe" und als OstseeCard des Feriengastes genutzt. Die Kurabgabe selbst wird dann von der Unterkunftsgeberin oder dem Unterkunftsgeber errechnet und an den Tourismus-Service bzw. die Gemeinde, die für die Verwaltung der "eigentlichen Kurabgabe" verantwortlich sind, abgeführt.

    Dieses Verfahren erspart dem Gast unnötige Formalitäten und den übrigen Beteiligten erheblichen Zusatzaufwand.

    Auf den ersten Blick erscheint einzelnen Vermietern der Aufwand für das Errechnen und das Abführen der Kurabgabe an den Tourismus-Service bzw. die Gemeinde recht aufwendig. Der Aufwand für diese Serviceleistung, die  eigentlich gegenüber dem eigenen Gast erbracht wird, steht aber in einem krassen Missverhältnis zu dem Aufwand, den man betreiben müsste, wenn diese Aufgabe von der öffentlichen Hand allein zu erbringen wäre. Vergessen darf man dabei auch nicht, dass das Ausfüllen der Meldescheine ohnehin nach den melderechtlichen Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes vorgeschrieben ist. Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber helfen hier also mit, die Kosten der Allgemeinheit an sinnvoller Stelle zu reduzieren.

    Bemessungsgrundlage ist die Zahl der Tage des Aufenthalts, unterschieden nach den Zeiträumen.

    Bei Zahlung der Kurabgabe erhalten Sie dann vom Wohnungsgeber neben einer Quittung die OstseeCard.

    Die OstseeCard bietet Ihnen z. B. folgende Vorteile:

    • Freier Strandzugang in 19 anderen Ostseebädern für einen Tag
    • Fahrten mit dem ÖPNV zwischen Scharbeutz/Haffkrug, Sierksdorf, Timmendorfer Strand/Niendorf und Neustadt in Holstein zum Preis von 1,00 EUR pro Fahrt
    • 20 % Rabatt auf den Eintritt in das Meerwasserhallenbad in Niendorf
    • Ermäßigung auf den Eintritt im SeaLife Center
    • Ermäßigung auf zahlreiche Veranstaltungen des TourismusService
    • Ermäßigung beim Dünengolf Scharbeutz und beim Parkgolf Scharbeutz
    • sowie weitere Vergünstigungen bei den Partnerunternehmen der Ostseecard

    Weiterführende Informationen

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Scharbeutz - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bürgerhaus 2

    23683 Scharbeutz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04503 770987

    Telefon Festnetz: 04503 7709-101

    E-Mail: info@gemeinde-scharbeutz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise für Scharbeutz: Kurabgabe / Meldescheine

    Die Kurabgabe entsteht mit Eintreffen in dem Gemeindegebiet. Sie ist beim Wohnungsgeber, Verwalter oder Beauftragten, ansonsten beim Tourismus-Service zu entrichten. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Bettensteuer, Fremdenverkehrsabgabe, Tourismustaxe, Tourismusabgabe, Kurtaxe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de