Kurabgabe

    Kurabgabe

    Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

    Beschreibung

    Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.

    Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg in Holstein - Fachbereich 1 - Sachbereich 11 - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    23758 Oldenburg in Holstein

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auf dem Markt
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4361 498-0

    Fax: +49 4361 498-180

    E-Mail: info@stadt-oldenburg.landsh.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Oldenburg i. H.

    Empfänger: Stadtkasse Oldenburg i. H.

    IBAN: DE46 2135 2240 0051 0008 59

    BIC: NOLADE21HOL

    Bankinstitut: Sparkasse Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Tourismusabgabe, Fremdenverkehrsabgabe, Bettensteuer, Tourismustaxe, Kurtaxe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de