Kurabgabe

    Kurabgabe

    Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

    Beschreibung

    Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.

    Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).

    Ansprechpartner

    Amt Südtondern - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04661 601-230

    E-Mail: steueramt@amt-suedtondern.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Tourismustaxe, Tourismusabgabe, Fremdenverkehrsabgabe, Kurtaxe, Bettensteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English