Kurabgabe

    Kurabgabe

    Kommunen, die als Erholungsort anerkannt sind, können eine Kurabgabe erheben.

    Beschreibung

    Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.

    Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).

    Ansprechpartner

    Amt Föhr-Amrum - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenstraße 23

    25938 Wyk auf Föhr

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Gewerbegebiet
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 11 sowie 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4681 5004-828

    Fax: +49 4681 5004-850

    E-Mail: finanzen@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Tourismustaxe, Tourismusabgabe, Bettensteuer, Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgabe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de