Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Beschreibung
In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.
Zuständigkeit
An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Mo. nur nach Terminvereinbarung Di. 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Mi. nur nach Terminvereinbarung Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Fr. nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4892 8089-0
E-Mail: info@amt-schenefeld.de
Internet
Stichwörter
Bürgeramt, Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).
Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahlen, Wahlbenachrichtigung