Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

    Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen

    Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

    Beschreibung

    In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
    Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
    Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.

    Zuständigkeit

    An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Schenefeld - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 42-48

    25560 Schenefeld (Steinburg)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Mo. nur nach Terminvereinbarung Di. 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Mi. nur nach Terminvereinbarung Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Fr. nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4892 8089-0

    E-Mail: info@amt-schenefeld.de

    Internet

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).

    Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Wählerverzeichnis, Wahlen, Wahlbenachrichtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English