Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Beschreibung
In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.
Zuständigkeit
An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Henstedt-Ulzburg
Linien:- Regionalbahn: A1, A2, A3
- Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4193 963-0(Sprechzeiten siehe Öffnungszeiten)
Fax: +49 4193 963-190
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Kontaktperson
Frau Hahn
Telefon Festnetz: +49 4193 963-320
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Herr Nikandam
Telefon Festnetz: +49 4193 963-321
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Poschmann
Telefon Festnetz: +49 4193 963-322
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Groh
Telefon Festnetz: +49 4193 963-323
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Samrey
Telefon Festnetz: +49 4193 963-324
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Lehmann
Telefon Festnetz: +49 4193 963-326
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).
Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wahlbenachrichtigung, Wahlen, Wählerverzeichnis