• Ellingstedt (Landkreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen

Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

Beschreibung

In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.

Zuständigkeit

An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Amt Arensharde - Fachbereich Bürgerservice & Öffentliche Sicherheit - Sachgebiet Allg. Ordnungswesen, Brandschutz

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 41

24887 Silberstedt

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04626 96-14

Telefon Festnetz: 04626 96-10

Fax: 04626 96-96

E-Mail: ordnungsamt@amt-arensharde.de

Version

Technisch erstellt am 08.07.2010

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).

Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 16.05.2012

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Wahlbenachrichtigung, Wählerverzeichnis, Wahlen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020