Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Beschreibung
In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.
Zuständigkeit
An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.1 Bürgerservice / Veranstaltungen - Bürgerservice/Fundbüro/Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"
Bus: Linie: 4
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Bürgerservice ist rollstuhlgerecht.
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Stichwörter
abmelden, anmelden, Auskunft aus dem Melderegister, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Fundsachen, Fundsachen, Fundbüro, Fundstelle, Kommunalwahl, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, neuer Personalausweis, Personalausweis neu, ummelden, Wahlamt, Wahlergebnis, Wahlfrauen, Wahlhelferinnen, Wahlscheine
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).
Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung, Wahlen