Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
Im Wählerverzeichnis sind die Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Beschreibung
In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.
Hinweise für Lübeck: Wählerverzeichnis
Für die Stichwahl zwischen Jan Lindenau (SPD und Freie Wähler) und Melanie Puschaddel-Freitag (CDU) am Sonntag, 26. November 2023 wird kein neues Wählerverzeichnis erstellt. Alle zum ersten Wahlgang wahlberechtigten Bürger:innen sind auch zur Stichwahl wahlberechtigt. Es erfolgt auch kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungsschreiben!
Informationen zur aktuellen Wahl: luebeck.de/wahlen
Zuständigkeit
An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen - Team Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Seitenstreifen im Öffentlichen Verkehrsraum
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Adlerstraße
Linie:- Bus: Linie 3, 7, 9, 12, 21, 5912, 7650
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: wahlen@luebeck.de
Internet
Stichwörter
Europawahl, Gemeindewahl, gewählt, Kommunalwahl, Politik, Straßenverzeichnis, Wahl, Wahlamt, Wahlausschuss, Wahlen, Wahlergebnis, Wahlergebnisse, Wahlfrauen, Wahlhelfer, Wahlhelferinnen, Wahlmänner
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).
Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wählerverzeichnis, Wahlen, Wahlbenachrichtigung