Mahnbescheid Erteilung

    Mahnverfahren

    Im Mahnverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind.

    Beschreibung

    Im Mahnverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind.
    Wollen Sie zum Beispiel die Lieferung von Waren oder die Räumung von Wohnraum gerichtlich durchsetzen, ist das Mahnverfahren nicht zugelassen.

    Die Besonderheit des Mahnverfahrens besteht darin, dass vom Gericht nicht geprüft wird, ob dem Gläubiger/der Gläubigerin der geltend gemachte Anspruch tatsächlich zusteht. Wer einen Mahnbescheid erhält, muss also selbst prüfen, ob er dem Gläubiger/der Gläubigerin die darin genannte Geldsumme schuldet.

    Auf Ihren ordnungsgemäßen Antrag hin erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin von Amts wegen zugestellt wird. Legt Ihr Antragsgegner /Ihre Antragsgegnerin Widerspruch ein, wird das Verfahren an das für den Rechtsstreit zuständige Prozessgericht abgegeben, wenn Sie oder der Antragsgegner/die Antragsgegnerin die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Über den Anspruch wird dann im Wege eines streitigen Zivilprozesses entschieden.

    Legt der Antragsgegner/die Antragsgegnerin innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, können Sie beim Mahngericht Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids stellen. Legt der Antragsgegner/die Antragsgegnerin Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird der Rechtsstreit von Amts wegen an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Andernfalls wird der Vollstreckungsbescheid mit Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig. Aus dem Vollstreckungsbescheid können Sie die Zwangsvollstreckung gegen den Antragsgegner / die Antragsgegnerin betreiben.

    Zuständigkeit

    • An das Amtsgericht Schleswig als zentrales Mahngericht, wenn Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Schleswig-Holstein haben. 
    • An das jeweils zuständige Arbeitsgericht,  wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Schleswig

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1120

    24821 Schleswig

    Hausanschrift

    Lollfuß 78

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 815-0

    Fax: +49 4621 815-311

    E-Mail: verwaltung@ag-schleswig.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Brunke-Lührmann, Nils)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Antragsformulare finden sie auf der Internetseite des Landgerichts Flensburg.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Durchführung des Mahnverfahrens werden Gerichtskosten erhoben, deren Höhe sich nach der Höhe der geltend gemachten Forderung richtet. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 02.05.2012 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)