Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen Überwachung

    Arzneimittelüberwachung

    Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.

    Beschreibung

    Das Land überwacht die Herstellung und den Handel von und mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken und Einzelhändlern in Schleswig-Holstein. Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.

    Zuständigkeit

    An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2012 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)