Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen Überwachung
Arzneimittelüberwachung
Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.
Beschreibung
Das Land überwacht die Herstellung und den Handel von und mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken und Einzelhändlern in Schleswig-Holstein. Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.
Zuständigkeit
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein