Kriminalitätsprävention Durchführung
Die Kommunalen Präventionsräte (Runder Tisch, Arbeitskreis Kriminalprävention) wirken bei der Verhinderung von Straftaten mit.
Beschreibung
Kommunale Präventionsräte sind in der Regel durch die Kommunalverwaltung initiierte und geleitete Gremien, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, aus Justiz und Polizei, von Vereinen und Verbänden, der Kirche, der Schule, freier Träger der Sozialarbeit sowie interessierten und engagierten Gemeindemitgliedern bestehen.
Kommunale Präventionsräte verbessern die objektive Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden in der Kommune. In Schleswig-Holstein haben sich mittlerweile rund 90 kommunale Präventionsräte gebildet, in denen Verwaltung, Polizei, staatliche und nichtstaatliche Akteure und die Zivilgesellschaft gemeinsam Lösungen erarbeiten.
Zuständigkeit
Wenn Sie sich engagieren wollen, Fragen, Ideen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den Präventionsrat in Ihrer Kommune.
Ansprechpartner
Amt Auenland Südholstein - Sachgebiet IV (Ordnungswesen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4191 5009-0
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Der Landespräventionsrat Schleswig-Holstein unterstützt und begleitet die kommunalen Präventionsräte in ihrer Arbeit.
Landespräventionsrat Schleswig-Holstein
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kriminalitätsprävention