Kriminalitätsprävention Durchführung
Die Kommunalen Präventionsräte (Runder Tisch, Arbeitskreis Kriminalprävention) wirken bei der Verhinderung von Straftaten mit.
Beschreibung
Kommunale Präventionsräte sind in der Regel durch die Kommunalverwaltung initiierte und geleitete Gremien, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, aus Justiz und Polizei, von Vereinen und Verbänden, der Kirche, der Schule, freier Träger der Sozialarbeit sowie interessierten und engagierten Gemeindemitgliedern bestehen.
Kommunale Präventionsräte verbessern die objektive Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden in der Kommune. In Schleswig-Holstein haben sich mittlerweile rund 90 kommunale Präventionsräte gebildet, in denen Verwaltung, Polizei, staatliche und nichtstaatliche Akteure und die Zivilgesellschaft gemeinsam Lösungen erarbeiten.
Zuständigkeit
Wenn Sie sich engagieren wollen, Fragen, Ideen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den Präventionsrat in Ihrer Kommune.
Ansprechpartner
Ahrensbök - Haus für Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 07:00 bis 20:00 Uhr  Dienstag: von 07:00 bis 20:00 Uhr  Mittwoch: von 07:00 bis 20:00 Uhr  Donnerstag: von 07:00 bis 20:00 Uhr  Freitag: von 07:00 bis 20:00 Uhr  Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Der Landespräventionsrat Schleswig-Holstein unterstützt und begleitet die kommunalen Präventionsräte in ihrer Arbeit.
Landespräventionsrat Schleswig-Holstein
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kriminalitätsprävention