Kriminalitätsprävention Durchführung
Die Kommunalen Präventionsräte (Runder Tisch, Arbeitskreis Kriminalprävention) wirken bei der Verhinderung von Straftaten mit.
Beschreibung
Kommunale Präventionsräte sind in der Regel durch die Kommunalverwaltung initiierte und geleitete Gremien, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, aus Justiz und Polizei, von Vereinen und Verbänden, der Kirche, der Schule, freier Träger der Sozialarbeit sowie interessierten und engagierten Gemeindemitgliedern bestehen.
Kommunale Präventionsräte verbessern die objektive Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsempfinden in der Kommune. In Schleswig-Holstein haben sich mittlerweile rund 90 kommunale Präventionsräte gebildet, in denen Verwaltung, Polizei, staatliche und nichtstaatliche Akteure und die Zivilgesellschaft gemeinsam Lösungen erarbeiten.
Zuständigkeit
Wenn Sie sich engagieren wollen, Fragen, Ideen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den Präventionsrat in Ihrer Kommune.
Ansprechpartner
Für Klinkrade wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Landespräventionsrat Schleswig-Holstein unterstützt und begleitet die kommunalen Präventionsräte in ihrer Arbeit.
Landespräventionsrat Schleswig-Holstein
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kriminalitätsprävention