Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.
Beschreibung
Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 242 Soziale Dienste - Regionalgruppe Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04151 842011(Fachdienstleiterin)
Telefon Festnetz: 04151 8420-0(Zentrale)
Kontaktperson
Frau Schwaberau (Fachdienstleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04151 8420-11
Telefon Festnetz: 04151 8420-0
E-Mail: schwaberau@kreis-rz.de
Herr Bache (Team Jugendgerichtshilfe)
Frau Steen (Team Jugendgerichtshilfe)
Herr J. Müller (Team Jugendgerichtshilfe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04151 8420-0
E-Mail: J.Mueller@kreis-rz.de
Telefon Festnetz: 04152 8098-68
Frau Lurse (Team Jugendgerichtshilfe)
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adresse
Postanschrift
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Beratung Strafverfahren, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe Jugendamt, Jugendhilfe