Jugendhilfe im Strafverfahren Beratung und Unterstützung

    Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

    Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.

    Beschreibung

    Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.

    Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.

    Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).

    Hinweise für Neumünster: Jugendgerichtshilfe

    Hier geht es zum

    Das Team, kurz "TIP" genannt, hat die Aufgabe,  die Jugendlichen in der Stadt Neumünster zu unterstützen, die entweder schon straffällig geworden sind oder es in Zukunft werden könnten.  

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-5416

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Plöner Straße 2

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter zur Verfügung. Öffnungszeiten des Informationsschalters: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2744

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2514

    E-Mail: asd@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Bezirk Nord

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2359

      Telefon Festnetz: +49 4321 963900-31

    • Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)
      Besucheranschrift

      Kieler Straße 90

      24534 Neumünster

      Fax: +49 4321 963900-39

      Telefon Festnetz: +49 4321 96390031

    • Bezirk Mitte

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2695

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2537

    • Bezirk Süd

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2589

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2698

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe, Beratung Strafverfahren, Jugendhilfe Jugendamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English