Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.
Beschreibung
Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).
Hinweise für Neumünster: Jugendgerichtshilfe
Hier geht es zum
Das Team, kurz "TIP" genannt, hat die Aufgabe, die Jugendlichen in der Stadt Neumünster zu unterstützen, die entweder schon straffällig geworden sind oder es in Zukunft werden könnten.
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adresse
Postfachadresse
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Kontakt
Internet
Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter zur Verfügung. Öffnungszeiten des Informationsschalters: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Bezirk Nord
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2359
Telefon Festnetz: +49 4321 963900-31
Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)
Bezirk Mitte
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2695
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2537
Bezirk Süd
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2589
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2698
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe, Beratung Strafverfahren, Jugendhilfe Jugendamt