Jugendhilfe im Strafverfahren Beratung und Unterstützung

    Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

    Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.

    Beschreibung

    Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.

    Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.

    Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).

    Hinweise für Lübeck: Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren)

    Zuständig ist das Jugendamt - Familienhilfen. Für diese Aufgabe ist auch die Bezeichnung "Jugendhilfe im Strafverfahren" gebräuchlich.

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren befasst sich als Fachdienst des Jugendamtes mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden und deren besonderen Problemen.

    Sie begleitet ihr Klientel durch das gesamte Jugendstrafverfahren und erfüllt dabei zwei Arbeitsaufträge:

    • Als Jugendhilfe im Strafverfahren bringt sie im Jugendstrafverfahren die erzieherischen Gesichtspunkte zur Geltung und unterstützt das Jugendgericht darin, zu einem erzieherisch sinnvollen Urteil zu kommen.
    • Als Fachdienst der Jugendhilfe informiert sie die Betroffenen über die formellen Abläufe und steht (auch der Familie der Beschuldigten) als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie unterbreitet, falls erforderlich, Hilfsangebote und ist auch nach der Hauptverhandlung für die Einleitung, Überwachung und gegebenenfalls Durchführung von verhängten Auflagen und Weisungen zuständig.

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren hält den Kontakt zum jungen Menschen in der Haft und unterstützt ggf. die Entlassungsvorbereitung und die Wiedereingliederung.

    Zuständigkeit

    Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Lübeck: Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren)


    Familienhilfen/Jugendamt
    Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen
    Kronsforder Allee 2-6
    23539 Lübeck

    Für eine optimale Planung der Beratungen und Beurkundungen ist es jedoch erforderlich, dass diese Angebote nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Abteilungsservice vorgenommen werden können.
    Abteilungsservice: 0451 / 122 2529

    Ansprechpartner

    Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-5416

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen: Integration in Schule, Jugendhilfe im Strafverfahren, Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften, unbegleitete minderjährige Ausländer:innen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
      Linie:
      • Bus: Linie: 2,7,16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 122-2529(Servicenummer (intern))

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: jugendgerichtshilfe@luebeck.de

    E-Mail: unbegleitete.fluechtlinge@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD, autist, autistisches Kind, Behinderte, Behinderung, Beratung, Erziehungsberatung, Erziehungshilfe, Familienhilfe, Gericht, Gerichtsverhandlung, Hilfe, Integration, Integrationshilfe, integrieren, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Jugendliche, Jugendstrafverfahren, Kinderschutz, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kriminalität, kriminell, Menschen mit Behinderung, Probleme, Probleme Schule, Schule, straffällig, Straftat, Verurteilung

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen Integration in Schule / Jugendgerichtshilfe / unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Team Jugendgerichtshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: jugendgerichtshilfe@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Jugendgerichtshilfe

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Jugendgerichtshilfe, Beratung Strafverfahren, Jugendhilfe, Jugendhilfe Jugendamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English