Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.
Beschreibung
Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).
Hinweise für Lübeck: Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Zuständig ist das Jugendamt - Familienhilfen. Für diese Aufgabe ist auch die Bezeichnung "Jugendhilfe im Strafverfahren" gebräuchlich.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren befasst sich als Fachdienst des Jugendamtes mit straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden und deren besonderen Problemen.
Sie begleitet ihr Klientel durch das gesamte Jugendstrafverfahren und erfüllt dabei zwei Arbeitsaufträge:
- Als Jugendhilfe im Strafverfahren bringt sie im Jugendstrafverfahren die erzieherischen Gesichtspunkte zur Geltung und unterstützt das Jugendgericht darin, zu einem erzieherisch sinnvollen Urteil zu kommen.
- Als Fachdienst der Jugendhilfe informiert sie die Betroffenen über die formellen Abläufe und steht (auch der Familie der Beschuldigten) als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie unterbreitet, falls erforderlich, Hilfsangebote und ist auch nach der Hauptverhandlung für die Einleitung, Überwachung und gegebenenfalls Durchführung von verhängten Auflagen und Weisungen zuständig.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren hält den Kontakt zum jungen Menschen in der Haft und unterstützt ggf. die Entlassungsvorbereitung und die Wiedereingliederung.
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Lübeck: Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Familienhilfen/Jugendamt
Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
Für eine optimale Planung der Beratungen und Beurkundungen ist es jedoch erforderlich, dass diese Angebote nur nach vorheriger Terminabsprache mit dem Abteilungsservice vorgenommen werden können.
Abteilungsservice: 0451 / 122 2529
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
Adresse
Postfachadresse
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Südeingang
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)
Kontakt
Internet
Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen: Integration in Schule, Jugendhilfe im Strafverfahren, Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften, unbegleitete minderjährige Ausländer:innen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Linie:- Bus: Linie: 2,7,16
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 122-2529(Servicenummer (intern))
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: jugendgerichtshilfe@luebeck.de
Internet
Stichwörter
Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD, autist, autistisches Kind, Behinderte, Behinderung, Beratung, Erziehungsberatung, Erziehungshilfe, Familienhilfe, Gericht, Gerichtsverhandlung, Hilfe, Integration, Integrationshilfe, integrieren, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Jugendliche, Jugendstrafverfahren, Kinderschutz, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kriminalität, kriminell, Menschen mit Behinderung, Probleme, Probleme Schule, Schule, straffällig, Straftat, Verurteilung
Hansestadt Lübeck - Familienhilfen/Jugendamt; Abt. Jugendhilfe in besonderen Lebenslagen Integration in Schule / Jugendgerichtshilfe / unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Team Jugendgerichtshilfe
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: jugendgerichtshilfe@luebeck.de
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Jugendgerichtshilfe
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Jugendgerichtshilfe, Beratung Strafverfahren, Jugendhilfe, Jugendhilfe Jugendamt