Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

    Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Beschreibung

    Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
    Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

    • das Wohnen
    • die Finanzen 
    • die Haushaltsführung
    • die Freizeitgestaltung
    • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Elternschaft

    Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

    Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst, Gesundheitsamt oder Sozialpsychiatrischer Dienst).

    Ansprechpartner

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 8

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

    Kontakt

    Fax: +49 4331 202-295

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    E-Mail: info@kreis-rd.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Eckernförde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kieler Straße 78

    24340 Eckernförde

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: eingliederungshilfen@kreis-rd.de

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    Fax: +49 4331 202-185

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2011 (von: Landkreis Rendsburg-Eckernförde Webservice)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rendsburg-Eckernförde)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

    Voraussetzungen

    • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

    sowie

    • eine Einschränkung der Teilhabe.

    Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Keine

    Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2012 (von: Claudia Knothe)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    geistige und seelische Erkrankung, seelische Störung, Eingliederungshilfe, körperlich nicht begründbare Psychosen, Suchtkrankheit, Psychische Erkrankung, chronisch mehrfach Abhängige, Menschen mit seelischer Behinderung, Eingliederung, Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)